Außergerichtliche Beitreibung
Forderungen im Inland werden von uns in aller Regel zunächst außergerichtlich bearbeitet, damit Ihre Forderung möglichst schnell eingezogen werden kann, ohne kontradiktorisch die Geschäftsverbindung Ihres Kunden zu Ihnen zu zerstören.
Bleiben alle Versuche, die Forderung außergerichtlich einzuziehen erfolglos und werden durch unsere Ermittlungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners keine Anhaltspunkte für eine offensichtliche Aussichtslosigkeit der gerichtlichen Rechtsverfolgung festgestellt, wird das Inkassoverfahren gerichtlich fortgeführt.
Gerichtliche Durchsetzung
Wir beantragen bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheids und nach fruchtlosem Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist gegebenenfalls den Erlass des Vollstreckungsbescheids, aus dem sodann gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.